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KI*Talk: Navigieren in der KI-Welt - rechtssicher & praxisorientiert

KI & Datenschutz - Rechtssicherheit bei KI-VO und DSGVO, 5.12.2024

KERNAUSSAGEN:

Rahmen der KI-VO und DSGVO:

  • Die KI-Verordnung (KI-VO) ergänzt die DSGVO, ohne sie zu verdrängen.
  • Nationale Marktaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der KI-VO, inklusive Konformitätsbewertungsstellen und Innovationsförderung.

 

Hochrisiko-KI-Systeme:

  • Besonders kritisch sind biometrische und hochriskante Anwendungen in Strafverfolgung, Justiz, Grenzmanagement und demokratischen Prozessen.
  • Strenge Vorschriften für Datennutzung und Compliance, oft unter Bezug auf die DSGVO.

 

Rechtmäßigkeit und Transparenz:

  • KI-Systeme müssen transparente Verarbeitungsprozesse gewährleisten.
  • Datenverarbeitung muss nach Treu und Glauben erfolgen, ohne nachteilige oder diskriminierende Effekte.

 

Datenschutzrechtliche Pflichten:

  • Berechtigte Interessen als mögliche Rechtsgrundlage für Datenerhebung und -verarbeitung.
  • Einsatz von Maßnahmen wie Anonymisierung und Datenminimierung zur Sicherung von Datenschutzstandards.

 

Automatisierte Entscheidungsfindung:

  • Art. 22 DSGVO verbietet Entscheidungen ohne menschliches Eingreifen, es sei denn, es gibt spezifische Ausnahmen (z. B. Einwilligung).
  • Menschliche Aufsicht bleibt auch bei Hochrisiko-KI unerlässlich.

 

Herausforderungen bei generativer KI:

  • Datenrichtigkeit und Integrität sind bei generativen KI-Systemen problematisch, da Ergebnisse oft auf Wahrscheinlichkeiten basieren.
  • Beispiele: Beschwerden gegen OpenAI wegen falscher Datenausgaben und mangelnder Transparenz.

 

Betroffenenrechte:

  • Sicherstellung von Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsrechten auch bei KI-gestützten Systemen.
  • Rechte der Betroffenen auf menschliche Intervention bei automatisierten Prozessen.

 

Praktische Beispiele und Konsequenzen:

  • Einsatzgebiete wie HR-Entscheidungen, Kundenservice-Chatbots und automatisierte Vertragsabschlüsse illustrieren die Herausforderungen.
  • Informationspflichten zur Entscheidungslogik und Schutz der Betroffenenrechte sind zentral.

 

Alexandra Ciarnau | Rechtsanwältin bei DORDA Rechtanwälte

 

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